Sehr geehrter Herr Repnik,

der VGH Baden-Württemberg hat als Staatsjustiz den Glücksspiel-
staatsvertrag, an den sich nicht mal Lotto hält, bestätigt.
Die Befürworter einer völligen Beschränkung des Glücksspiels
sind Ihren Worten gemäß ergo arge Schläger. Es herrscht nun
weiterhin Unfreiheit in diesem Bereich. Es wird allerhöchste Zeit,
dass der Fokus auf das nach wie vor vorhandene und sehr ärgerliche
Vollzugsdefizit bei der illegalen Lottowerbung rückt.

Der Igel wird gewinnen.

Hochachtungsvoll

Ein Nichtspielsüchtiger



...und nicht vergessen:

Machtgehabe kann süchtig machen!