Baden-Württemberg hat ein Gesetz für den Erhalt des staatlichen Wettmonopols beschlossen. Der Landtag nahm den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag für das Glücksspielwesen ohne Aussprache einstimmig an.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Staatsvertrag im Dezember 2006 verabschiedet. Die Länder wollen damit das staatliche Wettmonopol für zunächst vier weitere Jahre sichern. Der Vertrag ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Allerdings müssen die Länderparlamente - wie jetzt in Baden-Württemberg - die Ausführungsgesetze verabschieden.
Gericht gab grünes Licht für staatliches Wettmonopol
Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Wettmonopol Ende März 2006 für zulässig erklärt, aber Bedingungen gestellt. Lottogesellschaften müssen demnach alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen.
Anmerkung: Wie die alles tun um Spielsucht zu bekämpfen, hört man insbesondere in der stündlichen Lotto-Radiowerbung derzeit.
Im neuen Staatsvertrag wird im Paragraf 1 als erstes Ziel genannt, "das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen". Dazu soll unter anderem die Werbung eingeschränkt und das Internet-Spiel verboten werden.
Okay, das sind dieselben schrägen Landespolitiker, deren Banken Milliarden unserer Steuergelder verzocken dürfen und dafür noch dicke Belohnungen erhalten.
Nur - wen soll ich bei der nächsten Landtagswahl in Baden-Württemberg wählen?
DIE LINKE ?
Das scheint diese arroganten Europarechtsbrecher noch am meisten zu verschrecken... :kackwurst
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