Konkurrent Westlotto will Zwangsvollstreckungen durchsetzen - bwin zeigt sich zuversichtlich, doch noch zu siegen
Der Internet-Wettanbieter bwin erleidet einen Rückschlag in Deutschland: Das Landgericht Köln hat die Klage von bwin International Ltd. gegen die Zwangsvollstreckung zur Unterbindung des in Deutschland illegalen Glücksspielangebotes im Internet abgewiesen. "Damit kommen auf bwin.com nun Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu, falls es sein in Deutschland illegales Internetangebot nicht einstellt", teilt die Westdeutsche Lotterie in einer Aussendung mit. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 14. September 2007 dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen verboten, in Deutschland Sportwetten und Kasinospiele über das Internet zu bewerben und zu vertreiben.
"Wir und unsere Rechtsanwälte sich zuversichtlich, dass wir diesen Fall schlussendlich gewinnen werden", zeigt sich bwin-Sprecher Kevin O'Neal in einer ersten Reaktion zuversichtlich. bwin werde Einspruch erheben und das Internetangebot auf www.bwin.com nicht einstellen. Das Urteil betrift auch nicht die bwin.de-Seite, da diese von der deutschen bwin e.K. betrieben wird.
Die Gegenseite sieht das naturgemäss anders: "Wir begrüssen das Urteil ausdrücklich. Damit kann das gerichtliche Verbot des illegalen Internetangebots von bwin.com jetzt durchgesetzt werden", so Winfried Wortmann, Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie. Und weiter: "Wir werden weitere Ordnungsmittelanträge stellen, wenn dieser Anbieter dem vom Oberlandesgericht Köln ausgesprochenen Verbot nicht unverzüglich Folge leistet".
Westlotto vs. bwin: Die Geschichte einer Pressemitteilung
Im Glücksspielgeschäft geht es um sehr viel Geld. Deshalb bekriegen sich hierzulande rivalisierende Unternehmen – auf der einen Seite die öffentlich sanktionierten Lotterien und Spielbanken, die ihre üppigen Gewinne mit den Bundesländern teilen, auf der anderen Seite private Anbieter von Sportwetten und Internet-Glücksspielen, die Sonderregelungen wie das deutsche Glücksspielmonopol für nicht vereinbar mit EU-Recht halten – auch in der Öffentlichkeit bis aufs Blut.
Kleine juristische Siege werden dabei mitunter wie schon gewonnene Kriege medial ausgeschlachtet. So lancierte die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG (Westlotto), die im vergangenen Jahr allein in ihrem Zuständigkeitsbereich Nordrhein-Westfalen 1,7 Milliarden Euro umsetzte, am heutigen Donnerstag eine Pressemitteilung mit dem Titel "bwin.com vor dem Aus in Deutschland" in die Medienlandschaft – obwohl ein gerichtlicher Streit noch längst nicht entschieden ist.
Westlotto hatte bereits im September 2004 Klage gegen die in Gibraltar ansässige bwin International Ltd.(früher betandwin) eingereicht und darin verlangt, dass das Unternehmen unter der Domain www.bwin.com künftig weder Sportwetten noch Casino- und Lotteriespiele in Deutschland veranstalten, bewerben und vermitteln darf. Das Landgericht Köln folgte der Auffassung der Klägerin und untersagte den Betrieb im Februar 2006. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung später.
bwin, das unter Verweis auf eine Glücksspiellizenz der ehemaligen DDR mit www.bwin.de zudem ein weiteres, identisches Internetangebot betreibt, das aber nicht Teil des juristischen Verfahrens ist, legte gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und stellte zudem einen Antrag, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Entscheidung des BGH, die für kommendes Jahr erwartet wird, abzuwenden.
Der BGH lehnte diesen Vollstreckungsschutzantrag jedoch ab, so dass bwin wiederum vor dem Landgericht Köln gegen eine Zwangsvollstreckung von Ordnungsgeldern klagte, die bereits wegen des Weiterbetriebs von Sportwetten und Casinospielen in Deutschland unter www.bwin.com gegen das Unternehmen verhängt worden waren. Laut Westlotto handelt es sich dabei um Ordnungsgelder zwischen 30.000 und 120.000 Euro.
Und diese Klage gegen die Zwangsvollstreckung hat das LG Köln nach Angaben von Westlotto heute abgewiesen – was das Unternehmen zu dem Titel der Pressemitteilung verleitete. Ob allerdings bwin, das allein im zweiten Quartal 2008 einen Bruttoertrag von 102,7 Millionen Euro erwirtschaftete, damit "vor dem Aus in Deutschland" steht, dürfte fraglich sein. Zumal das Unternehmen angekündigt hat, im Falle einer positiven BGH-Entscheidung Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Der Geschäftsführer von Westlotto, Winfried Wortmann, seines Zeichens auch Präsident der Vereinigung europäischer Lotteriebetreiber, erklärte unterdessen, weitere Ordnungsmittelanträge stellen zu wollen, "wenn dieser Anbieter dem vom Oberlandesgericht Köln ausgesprochenen Verbot nicht unverzüglich Folge leistet". Mit der Entscheidung des Landgerichts, so Wortmann, könne das gerichtliche Verbot des illegalen Internetangebots von bwin.com jetzt durchgesetzt werden. (pmz/c't)
Westlotto stilisiert ein vereinzeltes staatsjustizliches Landgerichtsurteil zum endgültigen Sieg über bwin hoch.
Wenn schon keine Argumente für das Staatsmonopol vorhanden sind, muss man sich einer fehlgeleiteten Staatsjustiz bedienen, um einen scheinbaren Sieg produzieren zu können.
Der weitere Rechtsweg scheint für die selbstherrlichen Monopolisten nicht zu existieren, was verdeutlicht, wie sehr sich diese Leute bereits von Recht und Gesetz entfernt haben.
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