Fernsehlotterie und Aktion Mensch fürchten um ihre Einnahmen



Berlin (ddp). Fünf Monate nach Inkrafttreten des restriktiven Glücksspielstaatsvertrages fürchten die beiden größten deutschen Soziallotterien um ihre Einnahmen. «Die Landeslotteriebehörden haben uns Werbung im Fernsehen faktisch verboten, das stellt unser Geschäftsmodell massiv infrage», sagte der Geschäftsführer der ARD-Fernsehlotterie, Christian Kipper, der «Berliner Zeitung» (Dienstagausgabe).
Für die ARD-Fernsehlotterie und die Aktion Mensch des ZDF sei das Medium Fernsehen unverzichtbar. Anders als der Lottoblock (Lotto, Toto, Oddset) könnten die Soziallotterien nicht auf ein breites Vertriebsnetz zurückgreifen.

Kippers zufolge erfolgte das Verbot zu Unrecht: «Im Glücksspielstaatsvertrag ist festgehalten, dass die Soziallotterien weiter mit Werbespots werben dürfen. Den Lotteriereferenten sind bei der Auslegung der Paragrafen die Pferde durchgegangen.» Die für die ARD-Fernsehlotterie zuständige Hamburger Behörde hat zwei von drei Werbespots der Lotterie im März kassiert. Nur ein dritter, der eine bedürftige Mutter mit ihrem Kind zeigt, darf weiter ausgestrahlt werden. Der Behörde zufolge forderten die Werbespots durch Emotionalität und Gewinnversprechen die Zuschauer zum Glücksspiel auf, dies sei nicht erlaubt.

Auch der Aktion Mensch des ZDF wurde die Aussendung des Werbespots für ihr Fünf-Sterne-Los zum 1. April von den Behörden in Rheinland-Pfalz untersagt. Geschäftsführer Dieter Gutschick sagte, dass er damit rechne, dass die Spendensumme, die aus der Lotterie resultiert, in den nächsten drei Jahren um über 30 Prozent einbrechen wird, wenn die entsprechende Regelung im Staatsvertrag nicht neu ausgelegt wird. Statt 172 Millionen Euro könnten dann nur noch 120 Millionen Euro in soziale Projekte fließen.

ddp/arh