EuGH stellt deutschen Glücksspielstaatsvertrag in Frage

Glücksspielstaatsvertrag steht vor dem Aus

Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, stellte kürzlich den in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag in Frage. Damit rückt insbesondere die Sportwettenbranche wieder in den Fokus der deutschen Öffentlichkeit. Bereits seit 2008, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags, wurde die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem europäischen Recht von privaten Glücksspielanbietern erheblich in Zweifel gezogen. Nun scheint es, als erhielten diese Rückendeckung aus Luxemburg.

Zweifelhafte Argumente

Konkret beurteilte Mengozzi die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem europäischen Recht zumindest vergangenheitsbezogen als "inkohärent". Was er damit meint, wird deutlich, wenn man sich das Zustandekommen des seit 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrags vor Augen führt: Der Bund und die Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Da diese Vorgehensweise mit dem europäischen Wettbewerbsrecht im Grundsatz nicht vereinbar ist, schob man als Argumentation die Bekämpfung und die Prävention der Spielsucht vor. Nur in staatlicher Hand könne das Glücksspiel gesteuert und schlussendlich eingedämmt werden.

Am Ziel vorbei

Im Zuge dessen wurden Werbebeschränkungen und ein generelles Internetverbot vereinbart. Heute klagen die staatlichen Haushalte über Umsatzrückgänge und fehlende Einnahmen, die bereits fest in die Haushalte eingeplant waren. Auch deshalb wird die Aussage aus Luxemburg weniger dramatisch gesehen als zunächst vermutet. Inzwischen haben selbst die staatlichen Lotterien und das Sportwettenmonopol Oddset einsehen müssen, dass die Wettbewerbshürden, die zu ihrem Schutz eingeführt wurden, völlig am Ziel vorbei gegangen sind. Lotteriespielsucht ist kaum verbreitet, und das Internetverbot wurde umgangen, indem auf ausländische Anbieter ausgewichen wurde. Dafür durften Spielhallen, die das traditionelle Automatenglücksspiel anbieten, weiterhin ihr Geschäft ohne Einschränkungen betreiben, obwohl dort das Suchtrisiko um ein Vielfaches höher liegt.

Mit europäischen Recht nicht vereinbar

Als Begründung gab Mengozzi weiter an, dass das deutsche Sportwettenmonopol dem europäischen Scheinheiligkeitstest nicht stand hielt. Im Einzelnen hieß es hierzu, dass nicht die Spielsuchtbekämpfung, sondern vielmehr das Erzielen von Einnahmen die entscheidende Rolle gespielt habe. Darüber hinaus sei es nun notwendig, dass das strenge europarechtliche Kohärenzkriterium von der deutschen Gerichtsbarkeit geprüft würde. Damit liegt der Ball zunächst wieder bei den deutschen Gerichten. Im nächsten Jahr wird ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich liberaler ausfallen wird.

Der Opportunismus wird siegen

Während die privaten Sportwettenanbieter weiterhin ihre Wettbüros in einer rechtlichen Grauzone betreiben, sieht es auf dem deutschen Internetmarkt mager aus. Daher ist es auch wirtschaftlich von Vorteil, endlich den Markt zu öffnen und dadurch Steuern zu generieren, die in anderen Ländern bereits Jahr für Jahr in die Haushalte fließen. Die Variante des Protektionismus hat weder zu höheren Einnahmen noch zur verbesserten Spielsuchtprävention beigetragen, sodass nun eine Kehrtwende vollzogen werden muss, die für alle Beteiligen von Vorteil sein wird.

Quelle


Scheinheiligkeitstest laughing Tolles Wort!