Verwaltungsgericht Freiburg: Sportwettvermittlung an private Anbieter zulässig
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auf die mündliche Verhandlung vom 16.04.2008 in mehreren Hauptsacheverfahren, darunter auch einem von der Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren entschieden, dass die Sportwettvermittlung aus Baden-Württemberg an ein lizensiertes Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig ist, wobei die diesbezügliche Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben worden ist. Die schriftlichen Gründe liegen derzeit noch nicht vor. Ausweislich der Erklärungen in der mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Freiburg aber erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken geäußert, wobei insbesondere die Vertriebsstruktur des staatlichen Anbieters beanstandet worden ist. Am Vertrieb der Lotterien und Oddsetwetten durch das unverändert dichte Netz der Lottoannahmestellen habe sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 nichts verändert. Insoweit liege weiterhin ein tatsächliches wie auch rechtliches Regelungsdefizit im Rahmen des seit dem 01.01.2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrages vor. Das tatsächliche Regelungsdefizit im Zusammenhang mit den auch ermunternden und anreizenden Werbemaßnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaft führten im Übrigen auch dazu, dass ein gemeinschaftswidriger Zustand bestehe, so dass unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Europarechts dies auch zur Unanwendbarkeit der Normen führen muss. Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages seien daher sowohl unter verfassungsrechtlichen, als auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten derzeit nicht anwendbar.
Sobald die vollständige, schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir hierüber ergänzend berichten.
Besonders hervorzuheben ist, dass im vorliegenden Fall eine Entscheidung in einem Hauptsache-Klageverfahren ergangen ist. Damit ein hat ein weiteres Verwaltungsgericht nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages die Verfassungs- und Gemeinschaftswidrigkeit dieser Regelungen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieses Hauptsacheurteils auch Eilrechtschutz zu Gunsten der Sportwettvermittlungsagenturen durch das Verwaltungsgericht Freiburg erteilt werden wird.
Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers Ludwigstr. 12 D - 61348 Bad Homburg
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