Amtsgericht Tiergarten (Berlin) lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Sportwettvermittler ab
In einem durch die Kanzlei Bongers betreuten Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der zwischen Februar 2007 und April 2007 Sportwetten an ein in Malta ansässiges Sportwettunternehmen vermittelt hatte, hat das Amtsgericht Tiergarten die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt, wobei es vollumfänglich auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Beschluss 1 Ws 61/07 vom 05.07.2007 verwiesen hat.
Darin hatte das Oberlandesgericht Hamburg festgestellt, dass eine strafrechtliche Sanktion aufgrund des verfassungswidrigen Gesetzeszustandes - jedenfalls in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit bis zum 31.12.2007 - nicht in Betracht komme.
Dieser Auffassung schließt sich auch dieser Amtsrichter beim Amtsgericht Berlin Tiergarten ausdrücklich an, so dass auch die hier zu Unrecht erhobene Anklage – wie zahlreiche weitere Anklagen der Staatsanwaltschaft Berlin – ins Leere gelaufen ist und der Betreiber der Annahmestelle für Sportwetten sich gerade nicht strafbar gemacht hat.
Gegen den Beschluss können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers Ludwigstr. 12 D - 61348 Bad Homburg
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