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BGH entscheidet über Regionalitätsprinzip bei Lotto

Do Aug 14, 2008 6:30 MESZ

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (Donnerstag) darüber, ob die staatlichen Lottogesellschaften ihre Spiele nur innerhalb ihres Bundeslandes veranstalten dürfen.

Der BGH hatte im April darüber verhandelt, ob die strenge Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist.

Außerdem überprüft das Gericht einen gegen gewerbliche Spielvermittler gerichteten Appell des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Danach sollten die staatlichen Lottogesellschaften nur noch Spielumsätze aus den üblichen 25.000 Annahmestellen entgegen nehmen. Damit sollten gewerbliche Spielvermittler daran gehindert werden, Spieleinsätze auch in Filialen von Supermärkten und Tankstellen anzunehmen.

Die Behörde hatte den Lottogesellschaften im August 2006 auch untersagt, ihren Internetvertrieb auf Spielteilnehmer aus dem jeweiligen Bundesland zu beschränken. Die Gebietsaufteilung sei unzulässig und könne nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht begründet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte das Bundeskartellamt. Dagegen hatten die Lottogesellschaften Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Quelle