Staatliches Sportwettenmonopol unter Druck

Berlin - Das staatliche Sportwettenmonopol wankt, aber es fällt (noch) nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Monopol zwar bestätigt, aber auch klargemacht, dass der gesamte Glücksspielbereich unter die Lupe genommen werden muss.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) machte sich erneut für eine Neuregelung des Wettmarkts in Deutschland stark. DOSB-Generaldirektor Michael Vesper sprach sich für ein "strenges Lizenzierungsmodell" aus.

"Wir wollen das Staatsmonopol unbedingt erhalten, aber für den Sportwettenbereich halten wir es angesichts der Rechtsprechung für geboten, ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Lizenzmodell einzuführen", sagte Vesper der Nachrichtenagentur dpa. Wünschenswert sei, dass "der Staat Lizenzen vergibt und an Bedingungen wie Jugendschutz oder dem Verbot bestimmter Wetten koppelt", so Vesper.

So oder so geht der Dauerzank in die nächste Runde. Bei einer Neuordnung des Wettmarkts kann der Profi-Fußball in Deutschland nach Expertenmeinung mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von knapp 300 Millionen Euro durch Sponsoring, Werbung und Abgaben privater Wettanbieter rechnen. Bisher war es deutschen Vereinen verboten, mit privaten Sportwetten-Unternehmen zu werben.

Im Juli hatte Vesper auf einer olympischen Konferenz die "enorme finanzielle Bedeutung von Sportwetten und Lotterien für den Sport" unterstrichen. "In Deutschland bilden sie mit fast 500 Millionen Euro jährlich eine tragende Säule der Sportfinanzierung", so Vesper damals, "ohne sie könnte der Sport seine bedeutsamen Leistungen für das Gemeinwohl nicht erbringen." Der DOSB finanziere seine Arbeit zu 37 Prozent aus Erträgen der Glücksspirale, und das Lottomonopol habe bestens funktioniert. 2009 setzte der Deutsche Lottoblock 6,72 Milliarden Euro um, davon 6,4 Milliarden im Bereich der Lotterien.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, an alle Arten von Glücksspielen müssten die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten. Ob der Glücksspielsektor so "kohärent" ist, wie europarechtlich gefordert, muss jetzt noch einmal der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) prüfen. Zwei Klagen gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten wurden dorthin zurückverwiesen. So bleibt Zeit, Schwachstellen zu beseitigen.

Private und staatliche Wettanbieter bewerteten das Urteil von Leipzig unterschiedlich. Das Unternehmen bwin erklärte: "Die Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle sein." Der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Bayernlottochef Erwin Horak, sieht dagegen das Modell des Glücksspielstaatsvertrags gefestigt. Der Vertrag der Bundesländer schreibt das Monopol fest. Zentrale Begründung: Ein staatlich gelenkter Lotto- und Wettmarkt schützt besser vor Spielsucht als Wildwuchs bei privaten Buchmachern.

Mit ihrer Entscheidung, die Klagen nach Bayern zurückzuverweisen, haben die Bundesrichter eine "elegante Lösung" gewählt. Bis der VGH dort zu einer Entscheidung kommt, wird Zeit ins Land gehen. Die Ministerpräsidenten diskutieren schon jetzt, wie der Glücksspielsektor künftig aussehen soll. Der Staatsvertrag läuft 2011 aus. Es gibt Stimmen, die eine leichte Marktöffnung im Sportwettenbereich befürworten. Schleswig-Holstein wirbt dafür, einigen privaten Anbietern Konzessionen zu erteilen. Die Ministerpräsidenten kommen am 15. Dezember zu ihrer nächsten Konferenz zusammen.

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