Stuttgart: Gericht hebt Verbot von Sportwetten auf

Die Vermittlung von Sportwetten aufgrund einer alten Genehmigung der früheren DDR ist weiterhin erlaubt. Mit dem heute veröffentlichten Urteil hob das Verwaltungsgericht Stuttgart entsprechende Verbote baden-württembergischer Behörden auf.

Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf den Einigungsvertrag. Dort gehe aus Artikel 19 hervor, dass der in der DDR erteilten Erlaubnis auch im Hinblick auf die alten Bundesländer Bedeutung zukomme.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Neckarsulm hatten hingegen argumentiert, dass die im Jahr 1990 für Sportwetten Gera erteilte DDR-Erlaubnis in Westdeutschland keine Gültigkeit habe. Geklagt hatten mehrere Betreiber von Annahmestellen, die ihre Kunden an die Sportwetten Gera vermittelt hatten. Die Sportwetten Gera GmbH (Thüringen) hatte in der DDR eine Erlaubnis erhalten, die ihr das Gewerbe "Abschluss von Sportwetten-Buchmacher" gestattet. Die Kläger betreiben Annahmestellen unter anderem in Stuttgart, Pforzheim, Heilbronn, Göppingen und Neckarsulm.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Beutung der Entscheidung ließ das Verwaltungsgericht Berufung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Mannheim) zu.

Quelle: SWR1.de


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