Aus für Online-Sportwetten in Niedersachsen

Schlappe für „B-win“ am Montag vor dem Verwaltungsgericht Hannover: Der europaweite Glücksspielanbieter darf seine Internet-Wetten niedersächsischen Spielern nicht mehr zugänglich machen.

Das Gericht beruft sich auf den Glücksspielstaatsvertrag, der seit Januar 2008 gültig ist. Danach sind Online-Sportwetten grundsätzlich verboten. Außerdem habe „B-win“ nur eine Lizenz für Gibraltar, wo die 100-prozentige Tochter ihren Sitz hat.

„Für Niedersachsen gibt es eine eigene Erlaubnispflicht. Und die hat B-win nicht“, so der Vorsitzende Richter, Werner Reccius. Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte damit die Verbotsverfügung des Innenministeriums. „Wir begrüßen das Urteil, das unsere Rechtsauffassung stützt. Jetzt wird deutlich, dass wir neben illegalen Wettbüros auch das Angebot von B-win im Internet untersagen dürfen“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann.

„B-win“-Anwalt Clemens Weidemann zeigte sich unbeeindruckt: „Das Urteil hat keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten. B-win macht weiter.“ Weidemann kündigte bereits kurz nach Urteilsverkündung Berufung an. „Wenn es in Deutschland so leicht ist, ein Berufsverbot auszusprechen, dann habe ich unseren Rechtsstaat offenbar nicht richtig verstanden.“ Technisch möglich sein könnte ein Ausschluss von Sportwetten aus Niedersachsen über die Handy-Ortung, so das Gericht.