Beschluss - Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel
Im Streit um das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel in Bayern hat der Freistaat eine Niederlage einstecken müssen. Ein Nürnberger Verlag, der unter anderem die Fußballzeitung Kicker herausgibt, darf auch künftig auf seiner Internetseite die Werbung eines Sportwetten-Vermittlers einblenden, hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden.
Zur Begründung heißt es, allein bayerische Nutzer von dem Internetangebot auszuschließen, sei technisch nicht möglich. Dies sei nur bundesweit machbar. Dafür fehle dem Freistaat aber die Zuständigkeit (AN 4 S 08.01112).
Spielen mit Verantwortung - Responsible Gaming
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Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
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