Kreiszeitung 05.03.2008

Ausbau kommt, aber erst viel, viel später


OVG weist Anwohner-Klagen zurück / Trotzdem geht erst mal nichts am Weserstadion

BREMEN (i./kni) Die Erleichterung bei Manfred Müller war deutlich spürbar. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat gestern in Sachen Stadionausbau pro Werder entschieden - und das stellte den zuständigen Werder-Geschäftsführer natürlich zufrieden: "Es ist immer übel, wenn so ein Verfahren noch aussteht." Doch so richtig glücklich war Müller dann doch nicht. Denn durch die Normenkontrollklage einiger Anwohner ist der Zeitplan völlig aus den Fugen geraten. Schließlich hätten die Arbeiten bereits Anfang des Jahres beginnen sollen. Die für Jahresende vorgesehene Fertigstellung ist deshalb bereits ad acta gelegt worden. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.

"Das müssen wir erst in Ruhe besprechen", meinte Müller und schloss nicht aus, dass das ganze Vorhaben um ein Jahr verschoben werden muss: "Wir haben ja alles angehalten, konnten auch keine Aufträge vergeben. Und die entsprechenden Firmen sind im Moment gut ausgelastet."

Drei Anwohner vom Osterdeich hatten den Bundesligisten in dieses Dilemma gestürzt. Ihr Anwalt Andreas Reich vertrat gestern vor dem OVG den Standpunkt, dass keine Baugenehmigung für das Weserstadion vorliege. Den Antrag, den Bebauungsplan der Bürgerschaft für unwirksam zu erklären, wiesen die Richter jedoch zurück. Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen.

Die Anlieger hatten gegen die Aufstockung des Stadions um einen dritten Zuschauerrang (Erhöhung der Kapazität von 42 000 auf 50 000 Besucher) geklagt, weil sie die "erdrückende Wirkung" des "monströsen Bauwerks" fürchten. Reich wirft den Behörden zahlreiche Fehler bei der Abwägung der Anwohnerinteressen vor.

Die ausgebaute Spielstätte - deren künftiger Dachrand den heutigen um fast neun Meter überragen soll - sorge nicht nur für mehr Schatten am Osterdeich, sondern auch für mehr Lärm.

Werder bezweifelt das - und hat ein Lärmgutachten vorgelegt, das sogar von einer geringfügigen Minderung der Immissionen ausgeht. Angesichts einer neuen Dachkonstruktion, sagen die Planer, dringe auch weniger Zuschauerlärm nach draußen.

Doch selbst Überschreitungen der geltenden Grenzwerte seien kein Grund, den Ausbau zu stoppen, befand das OVG. Denn zum einen genieße das Weserstadion einen "Altanlagenbonus", zum anderen seien an maximal 18 Tagen im Jahr extreme Überschreitungen zulässig, zumindest vor 22 Uhr. Und für die Nachtstunden danach könne es im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung geben.

Keine Chance hatte das Argument der drei klagenden Anwohner, ihre Anwesen am Osterdeich würden künftig "unzumutbar verschattet". Mit gut 100 Metern Abstand zum Stadion seien die Häuser nach den Maßstäben des Baurechts "sehr, sehr weit entfernt", urteilten die Richter.