FSV Kroppach beantragt einstweilige Verfügung

Kroppach. Der FSV Kroppach will am Montag den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne in der Schweiz einschalten. Der Verein beantragt eine einstweilige Verfügung gegen das letzte Urteil der ETTU. Der Verein will erreichen, dass das erste Finale - wie gespielt - mit 3:1 für den FSV Kroppach gewertet wird. Vertreten wird der Klub durch den Anwalt Dr. Christian Dreher, einst selbst TT-Profi in der Bundesliga.

Bekanntlich hatte die ETTU aufgrund fehlender internationaler Schiedsrichter beim ersten Endspiel dem Einspruch des Gegners, MF Services Heerlen, statt gegeben und eine Neuansetzung bestimmt. Dagegen hatte wiederum Kroppach protestiert - bislang ohne Erfolg.



Anm.:

Der Internationale Sportgerichtshof (engl.: Court Of Arbitration For Sport/frz.: Tribunal Arbitral du Sport) ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht.

Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig.