DFB weist Huszti-Einspruch ab

Der von Hannover 96 eingelegte Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte von Szabolcs Huszti im Heimspiel gegen Werder Bremen wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes am heutigen Dienstag abgelehnt.

Zwei gelbe Karten fürs Jubeln
Huszti hatte im Nordderby gegen Werder Bremen nach seinem Siegtreffer zum 3:2-Endstand sowohl für das Trikotausziehen als auch für das auf den Zaun klettern eine gelbe Karte von Schiedsrichter Deniz Aytekin bekommen und wurde damit mit Gelb-Rot des Platzes verwiesen.

Hannover 96 legte daraufhin beim DFB Einspruch ein. "Zwei vermeintliche Vergehen gewissermaßen in einem Zug zu ahnden, empfinden wir als unzulässig, da Huszti durch die erste Gelbe Karte nicht gewarnt bzw. ermahnt wurde. Unser Einspruch hat das Ziel, dass die Gelb-Rote Karte aufgehoben wird und nur die Gelbe Karte in der Statistik angerechnet wird", erklärte Jörg Schmadtke, Geschäftsführer Sport von Hannover 96."

Schiedsrichter hat regelkonform entschieden
Das Sportgericht des DFB wies den entsprechenden Einspruch am heutigen Dienstag im Einzelrichterverfahren als unzulässig zurück. "Im vorliegenden Fall ist ein Irrtum des Schiedsrichters nicht ersichtlich, vielmehr hat er regelkonform entschieden", heißt es als Begründung in der Urteilsverkündung. "Wenn ein Schiedsrichter im Begriff ist, einen Spieler zu verwarnen, und dieser Spieler, ehe die Verwarnung ausgesprochen ist, einen weiteren Verstoß begeht, der eine Verwarnung nach sich zieht, so muss der Spieler mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen werden. Gemäß Regel zwölf der Fußballregeln ist ein Spieler zu verwarnen, wenn er sein Hemd auszieht oder an einem Zaun hochklettert, um einen Treffer zu feiern."

hannover96.de