Fußball-Zweitligist Mainz 05 listete gestern noch eimal alle Fakten und Daten rund um die Auseinandersetzung zwischen dem Spieler und dem kolumbianischen Klub Once Caldas auf:

Der Spieler Elkin Soto unterzeichnete am 5. Januar 2007 einen Vertrag bei Mainz 05 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2008. Eine Option auf Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 2010 ist Vertragsbestandteil.

Alle von Elkin Soto vorgelegten Verträge mit seinem ehemaligen Club Once Caldas belegen, dass der Spieler ab 4. Januar 2007 vertragsfrei und ablösefrei ist. Auch der Spieler bestätigt dies.

Die Fifa erteilt am 1. Februar 2007 dem Spieler per Einzelrichterentscheidung die vorläufige Spielerlaubnis für Mainz 05.

Am 28.September 2007, dem Verein übermittelt am 18.Dezember 2007, entscheidet die Kammer zur Beseitigung von Streitigkeiten der Fifa: Mainz 05 wird von der Beihilfe zum Vertragsbruch bzw. Anstiftung zum Vertragsbruch des Spielers in allen Punkten freigesprochen.

Der Spieler Elkin Soto wird im gleichen Urteil wegen Vertragsbruch mit einer Geldstrafe von 300 000 Euro sowie einer Pflichtspielsperre von vier Monaten belegt.

Am 18. Januar 2008 legen Mainz 05 und Elkin Soto, vertreten durch den SchweizerRechtsanwalt Gianpaolo Monteneri, Berufung gegen das Urteil der Fifa beim CAS (Court for abitration for sport, Internationaler, oberster Sportgerichtshof) in Lausanne ein.

Auch Once Caldas legt Berufung gegen das Urteil der Fifa ein und fordert eine Bestrafung von Mainz 05 sowie eine höhere Geldstrafe gegen den Spieler bei Beibehaltung der Sperre.

Am 8. Februar hebt der CAS die Sperre für den Spieler mit sofortiger Wirkung auf und erteilt die Spielerlaubnis für Mainz 05.

Am 13. Februar 2008 erklärt der CAS nach Durchsicht aller Akten die Berufung des Spielers und des Vereins Mainz 05 gegen das Urteil der Fifa vom 28. Juli 2007 für zulässig und hebt das gesamte Urteil auf. Das Verfahren wird jetzt durch den CAS neu bearbeitet und endgültig entschieden.