Konsequenzen für Großveranstaltungen
Coronavirus: Bei Absage oder Geisterspiel - bekomme ich für Tickets eine Rückerstattung?


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Vor der Allianz Arena wird es in den kommenden Wochen wohl keinen Zuschauerandrang mehr geben. Foto: Sven Hoppe/dpa

Das Coronavirus breitet sich auch in Deutschland immer weiter aus. In Bayern werden sämtliche Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen untersagt - den Sportvereinen drohen Geisterspiele. Wer sich bereits Karten gekauft hat, darf aber auf Rückerstattung des Kaufpreises hoffen.


München - Wegen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat die bayerische Staatsregierung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen zunächst bis zum 19. April untersagt. Neben zahlreichen Konzerten wären davon auch größere Sportveranstaltungen betroffen. Offen ist noch die Frage, ob die Spiele verschoben werden oder zwar zum geplanten Zeitpunkt, dann aber ohne Zuschauer stattfinden.

Viele Fans, die sich bereits Eintrittskarten gekauft haben, stellen sich nun die Frage: Was wird aus meinem Ticket und besteht die Möglichkeit, dass ich mein Geld rückerstattet bekomme? Die AZ erklärt, welche Rechte Verbraucher haben:

Angst vor Corona: Ist eine Rückerstattung für gekaufte Tickets möglich?
Wer Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus hat, kann seine Karte selbstverständlich freiwillig zurückgeben. Ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht dabei aber nicht. "Denn Angst vor einem Virus ist kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten", erklärt die Verbraucherzentrale. Viel mehr sei man in diesem Fall auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Auch wenn kein Recht auf Erstattung des Ticketpreises besteht, könnte sich eine Nachfrage lohnen.

Corona: Was passiert, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird?
Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, besteht grundsätzlich das Recht auf eine Erstattung des Kaufpreises. In diesem Falle kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach - unabhängig davon, ob er es selbst zu verantworten hat oder nicht.

Wer von einer solchen Absage betroffen ist, sollte sich an die entsprechende Vorverkaufsstelle wenden und sich über das Vorgehen einer Rückabwicklung informieren.

Was ist, wenn eine Veranstaltung wegen Corona verschoben wird?
Wenn eine Veranstaltung wie ein Fußballspiel auf einen anderen Termin verschoben wird, haben Ticketinhaber die Möglichkeit, die Karte zurückzugeben und den vollen Kaufpreis inklusive etwaiger Vorverkaufsgebühren sowie eventuell angefallener Versandgebühren zurückzuverlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher an dem neu veranschlagten Termin keine Zeit hat.

Wichtig: Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt ein Termin vereinbart wurde, also die Veranstaltung zu einem genannten Datum stattfinden sollte. Etwas anderes kann daher gelten, wenn beispielsweise die Tickets ohne ein Veranstaltungsdatum verkauft oder lediglich ein bestimmter Zeitraum oder gar mehrere Alternativtermine genannt wurden.

Wurde ein konkreter Termin vereinbart, kommt es nicht darauf an, aus welchem Grund das Event nicht am vereinbarten Ursprungstermin stattgefunden hat oder ob den Veranstalter hieran ein Verschulden trifft.

Etwaige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rückgabe nur bei genereller Absage gestatten, sind laut Ansicht der Verbraucherzentrale unwirksam.

Spielabsage wegen Corona: Was passiert mit Dauerkarten?
Wie bei Einzeltickets ist es auch bei Dauerkarten möglich, den Preis der jeweiligen Veranstaltung zu ermitteln und zurückzufordern.

Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.d...554846e-e59e-4ab7-b7e0-b5011f884e77.html


Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt (1769 - 1859)