Rekursgericht hebt Geisterspielurteil gegen den FCB auf Der FC Basel kann seinen Fans mit Erleichterung mitteilen, dass die Ausschreitungen nach dem Auswärtsspiel der letzten Saison gegen den FCZ in Zürich vom 17. Mai 2009 nun doch kein Geisterspiel als Verbandsstrafe zur Folge haben werden.
Anzeige Der FCB ist mit seinem Rekurs durchgedrungen. Das Rekursgericht hat die Stadionsperre durch eine Busse von CHF 30'000 ersetzt. Auch die erstinstanzliche Verurteilung des FCZ als Veranstalter des Spiels ist von einer Stadionsperre auf eine Busse reduziert worden.

Der FCB legt Wert auf die Feststellung, dass mit diesem Urteil im Sinne der Clubs in keiner Weise die Verwerflichkeit der Schwere der Tat eines Einzelnen, wodurch die Gesundheit von Menschen gefährdet worden ist, relativiert wird. Mit der Milderung der Strafe wird einzig dem Umstand Rechnung getragen, dass dem bestraften Fussballclub kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

fcb.ch


FCB-Fan kasch nid wärde, FCB-Fan das muesch syy