06.04.2010 | Verfahren Stocker: FCB-Stellungnahme und Interview mit Dr. Bernhard Heusler Das Verfahren gegen den FCB-Mittelfeldspieler Valentin Stocker wurde abgeschlossen, der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) sieht von einer Strafe ab. Der VR-Delegierte der FC Basel 1893 AG, Dr. Bernhard Heusler, nimmt in einem Interview Stellung dazu.
Anzeige Der FC Basel 1893 nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass gegen seinen Spieler Valentin Stocker vom „Disziplinarrichter der Swiss Football League“ (SFL) keine Strafe ausgesprochen wird. Der Disziplinarrichter, auch „TV-Richter“ genannt, hat im Anschluss an das Super-League-Spiel FC St. Gallen-FC Basel 1893 vom 21. März 2010 wegen zweier Vorfälle ein Verfahren gegen Stocker eingeleitet, das mit Entscheid vom 6. April 2010 zum vollumfänglichen Freispruch des FCB-Spielers führte. Gesprochen wurde dieses Urteil durch Disziplinarrichter Urs Studer, da dem Befangenheitsantrag des FCB nicht statt gegeben worden ist.



Der FC Basel ist überzeugt, dass es beim Entscheid, von einer Bestrafung Stockers abzusehen, um die richtige Anwendung des Reglementsrechts handelt - und zwar keineswegs nur deswegen, weil es einen eigenen Spieler betroffen hat. Zu diesem Schluss kommt auch Dr. iur. Bernhard Heusler, der VR-Delegierte des FCB, der in einem Kurz-Interview mit der Web-Redaktion des FCB Stellung zum Urteil und zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit diesem Fall nahm.



Bernhard Heusler, der Freispruch für Valentin Stocker bedeutet wohl, dass der Disziplinarrichter in seinem Urteil der Argumentation des FCB gefolgt ist.

Bernhard Heusler: Ja, in den grundsätzlichen Fragen schon. Denn aufgrund aller Beweismittel, das heisst, der TV-Bilder, der Aussagen der beiden St. Galler Spieler und des Schiedsrichters, konnte Valentin Stocker weder eine Absicht vorgeworfen werden noch stellte sein Zweikampfverhalten gegenüber den Gegenspielern Marc Zellweger und Michael Lang eine Tätlichkeit oder eine grobe Unsportlichkeit dar.



Ging es dabei auch um so genannte Tatsachenentscheide?

In beiden Fällen beurteilte der Schiedsrichter live im Spiel die Szenen und kam jeweils zu einem Entscheid zugunsten Stockers, nämlich Einwurf im einen und Freistoss für Stocker im andern Fall. Da diese Beurteilungen auch nicht als absolute Fehlentscheide disqualifiziert werden konnten, blieb also gar kein Raum für ein sogenanntes Fernsehurteil. Dieses darf nämlich nie dann zur Anwendung kommen, wenn der Schiedsrichter die Szene gesehen und in seinem Ermessen einen Entscheid gefällt hat. Indem nun der Disziplinarrichter der Argumentation des FCB gefolgt ist, hat er diese Grundsatzfrage tatsächlich im Sinne der Vorgaben der FIFA zur Zulassung des TV-Beweises entschieden.



Wie lautet diese FIFA-Vorgabe?

Gemäss FIFA-Vorgabe soll ein TV-Beweis nicht zur Präzisierung oder Korrektur eines Ermessenentscheids des Schiedsrichters beigezogen werden, sondern typischerweise zur Ahndung grob unsportlicher Verhaltensweisen "hinter dem Rücken" des Schiedsrichters, zum Beispiel bei Spucken, Beschimpfungen, gezielten Schlägen und Umstossen oder zur Korrektur grober Fehlurteile in diesen Bereichen.



Durfte demnach überhaupt ein Verfahren gegen Stocker eröffnet werden?

Grundsätzlich ja. Allerdings gehen hier die Meinungen des FC Basel und des Disziplinarrichters etwas auseinander. Der FC Basel gesteht dem TV-Richter zwar zu, dass er sich aufgrund von Berichterstattungen in den Medien zuweilen auch gezwungen sieht, ein Verfahren zu eröffnen. Der Disziplinarrichter spricht damit aber indirekt auch an, was der FC Basel tatsächlich am Verfahren kritisiert. Durch die relativ offene Frist zur Verfahrenseröffnung werden Medien und Denunzianten, die es tatsächlich gibt, geradezu eingeladen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Druck auszuüben. Das wirkt sich dann durch die in den Medien über Tage hinweg geführten Debatten generell negativ auf die Wahrnehmung des Fussballs in der Öffentlichkeit aus. Dies ist nach Meinung des FCB durch eine Straffung der Fristen zur Begutachtung der TV-Bilder und der Verfahrensdurchführung zu unterbinden. Und schliesslich hält der FC Basel aus der Sicht eines mehrmals betroffenen Clubs auch fest, dass allein schon die Eröffnung solcher Verfahren eine grosse Unruhe und einen nicht zu unterschätzenden Aufwand auslöst. Das bleibt letztlich am Club hängen, auch wenn die Verfahrenskosten, wie in den beiden jüngsten Fällen, die den FCB betrafen, der SFL auferlegt werden.



Also ist nun alles wieder in Minne?

Sofern tatsächlich die Argumentation des FC Basel in seiner Stellungnahme vom Richter als teilweise polemisch empfunden worden ist, bedauern wir das. Gleichzeitig betone ich aber ausdrücklich, dass wir bei aller Emotionalität darauf bedacht waren, mit sachlichen Argumenten darzulegen, weshalb die beiden fraglichen Szenen gar nicht Gegenstand eines Verfahrens, geschweige denn einer Verurteilung des Spielers aufgrund der TV-Bilder sein konnten. Dies hat gar nichts damit zu tun, dass sich Valentin Stocker sehr wohl bewusst ist, dass er sich in beiden Zweikampfszenen sehr hart verhalten hat und dass er es ausdrücklich bedauert, wenn sich Gegenspieler Zellweger in der fraglichen Szene verletzt hat


fcb

danke sfv wink peace..


FCB-Fan kasch nid wärde, FCB-Fan das muesch syy