Stellungnahme des FC Basel 1893 zum UEFA-Urteil vom 26. März 2014

Der FC Basel 1893 ist am 26. März 2014 von der zuständigen Kommission der UEFA über ein Disziplinar-Urteil in Kenntnis gesetzt worden, wonach der FCB sein nächstes Heimspiel im Rahmen eines UEFA-Wettbewerbes unter Ausschluss der Zuschauer austragen muss. Damit kommt es bereits am Donnerstag, 3. April 2014, im Viertelfinal-Hinspiel der UEFA Europa League gegen den Valencia CF zu einem so genannten „Geisterspiel.“ Zusätzlich ist ein zweites Geisterspiel mit zweijähriger Bewährungsfrist ausgesprochen worden.
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Die UEFA fällte dieses Urteil im Anschluss an die Vorkommnisse des FCB-Achtelfinal-Spiels vom 20. März 2014 in Salzburg, als der Schiedsrichter die Partie in der ersten Halbzeit für rund 15 Minuten unterbrach und die beiden Mannschaften in die Kabinen beorderte. Der Schiedsrichter traf schwerwiegende Massnahme, weil aus dem Gäste-Sektor der FCB-Fans im Salzburger Stadion verschiedene Gegenstände aufs Spielfeld geworfen wurden.

Der FC Basel 1893 hat sich durch seine anhaltenden sportlichen Erfolge auch auf internationalem Parkett in ganz Europa grosse Anerkennung verschafft. Umso mehr bedauern es die Verantwortlichen, dass durch das Fehlverhalten einiger weniger der Club einen beträchtlichen finanziellen Verlust erleidet und in seinem Image beeinträchtigt wird. Besonders bedauerlich ist, dass die Mannschaft in diesem Viertelfinal gegen Valencia ohne die ungemein wertvolle Publikumsunterstützung spielen muss und dass die Anhänger um den Besuch dieses attraktiven Spieles gebracht werden.

Der FCB distanziert sich deshalb in aller Form von Matchbesuchern, die dem Verein, der Mannschaft und den unschuldigen Fans diesen beträchtlichen Schaden zugefügt haben.

Die UEFA hat ihr Urteil nicht isoliert aufgrund der Vorfälle in Salzburg, sondern im Zusammenhang mit früheren Negativereignissen an Europacupspielen gefällt. Die Schwere der Sanktion gegen den FCB, zu der auch noch eine Busse in der Höhe von Euro 107‘000 gehört, kann deshalb nicht allein auf die Salzburger Vorkommnisse zurückgeführt werden.

Aus folgenden Gründen wird der FCB auf eine Einsprache verzichten:

Der FCB könnte in einem Rekursschreiben keine neuen Erkenntnisse oder Erklärungen anbringen, die er nicht bereits in seiner ersten Stellungnahme aufgeführt hat. Aufgrund der Sachlage, der Reglemente und der Spruchpraxis der UEFA hat der FCB keine Anhaltspunkte, dass die UEFA dieses erstinstanzliche Urteil revidieren könnte.
Der FCB möchte diese für alle belastende Sanktion möglichst rasch hinter sich bringen und nicht in eine mögliche Fortsetzung des laufenden Wettbewerbes oder gar in eine mögliche Europacup-Kampagne des nächsten Herbstes mitnehmen müssen.
Der FCB anerkennt, dass die UEFA keinerlei Störungen des Spielbetriebes toleriert und dass sie aufgrund der reglementarisch verankerten Kausalhaftung die Clubs sanktioniert.


Für die „Öffentlichkeit“ bedeutet dieses Urteil Folgendes:


Aufgrund der eindeutigen und absolut klaren Vorgaben der UEFA kann der FCB keine Zuschauer zum Heimspiel gegen den Valencia CF zulassen.
Aus diesem Grund gibt es keinen Ticketverkauf für dieses Spiel.

Zum Schluss möchte der gesamte FCB nochmals betonen, dass er die inakzeptablen Vorfälle von Salzburg in aller Schärfe verurteilt und er weiterhin alles, was in seiner Möglichkeit steht, unternimmt, um künftig solch gravierende Vorfälle zu vermeiden.

fcb.ch


FCB-Fan kasch nid wärde, FCB-Fan das muesch syy